Standesamtangelegenheiten
Rechtsgrundlage: Personenstandsgesetz, Gesetz über Personennamen (in slowenischer Sprache)
Im Ausland lebende Staatsbürger der Republik Slowenien haben die Möglichkeit, gewisse Angelegenheiten aus dem Verwaltungsbereich, deren Verfahren in Slowenien läuft, bei der slowenischen diplomatisch-konsularischen Vertretung zu regeln.
Ein Staatsbürger Sloweniens, der dauernd oder vorübergehend im Ausland lebt, kann bei der diplomatisch-konsularischen Vertretung z. B.
- einen Antrag auf Ausstellung eines Auszuges aus dem Geburten-, Ehe- oder Sterberegister sowie andere Bescheinigungen (z. B. Staatsbürgerschaftsbescheinigung, Bescheinigung des Ledigenstandes) einreichen;
- einen Antrag auf Änderung des Namens einreichen.
Für einen Großteil dieser Dienstleistungen ist eine Konsulargebühr zu entrichten.